13. November 2020 / 09:11
Autor:  LFV BB

Deutschlandweiter „Rauchmeldertag“

Rauchmelder retten Leben

Etwa 320 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden in den eigenen vier Wänden. Viele der Brandopfer verunglücken Nachts im Schlaf. Hauptursache hierfür sind die bei einem Brand entstehenden giftigen Rauchgase. Die Dämpfe werden meist nicht sofort wahrgenommen und eine Rauchvergiftung kann schon nach zwei Minuten zum Tod führen.

Grund genug um am heutigen „Rauchmeldertag“ noch einmal besonders auf die kleinen Lebensretter aufmerksam zu machen. „Bisher sind nur 30 % der Brandenburger Eigenheime ausreichend geschützt. Das ist äußert besorgniserregend. Zumal Rauchmelder nachweislich Leben retten. Ich kann jedem nur empfehlen Rauchmelder nachzurüsten“, appelliert Verbandspräsident Schippel an die Brandenburger.

Ab Januar 2021 ist für alle Gebäudeeigentümer in Brandenburg eine Ausstattung mit Rachwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz besagt, dass in Wohnungen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder vorzuhalten sind. Sie müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 48). Genaue Angaben zur Standortwahl und Montage sind in den Herstelleranweisungen beschrieben.

Batteriebetriebene Rauchwarnmelder erhält man im Fachhandel und in Baumärkten. Es ist darauf zu achten, dass die Rauchwarnmelder über die entsprechende CE-Kennzeichnung mit dem Hinweis auf die DIN EN 14604 verfügen und zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“ tragen. Sie sind regelmäßig zu warten und auf ihre Funktion zu überprüfen.

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“, nimmt ihr 20jähriges Jubiläum zum Anlass, um am „Rauchmeldertag“ gezielt die Eigenheimbesitzer den Fokus zu nehmen. Auf ihrer Homepage (https://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater-feuerwehren/rauchmeldertag/) räumen sie auch mit den fünf größten Irrtümer auf.