Einladung zur Führungskräftefortbildung des Landkreises OSL am 22.03.2025 zur ...
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) § 24 (7) ist die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Aufgabe der Landkreise.
Grundlage der Ausbildung ist die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2).
Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hält dafür ausgebildete Kreisausbilder in den Fachrichtungen Truppführer, Maschinisten, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Ausbildung Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz vor.
Derzeit vorhandene freie Lehrgangsplätze.
Folgende Kreisausbilder haben sich an der Landesschule qualifiziert und sind für unseren Landkreis tätig:
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um an einer Kreisausbildung teilzunehmen?
Im nebenstehenden Dokument sind die Voraussetzungen für folgende Lehrgänge nachzuschlagen: