In einer Mail des Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, ...
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) § 24 (7) ist die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Aufgabe der Landkreise.
Grundlage der Ausbildung ist die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2).
Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hält dafür ausgebildete Kreisausbilder in den Fachrichtungen Truppführer, Maschinisten, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Ausbildung Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz vor.
Derzeit vorhandene freie Lehrgangsplätze.
Folgende Kreisausbilder haben sich an der Landesschule qualifiziert und sind für unseren Landkreis tätig:
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um an einer Kreisausbildung teilzunehmen?
Im nebenstehenden Dokument sind die Voraussetzungen für folgende Lehrgänge nachzuschlagen:
Sie benötigen noch schnell einen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt?
Laden sie sich das Formular "Meldung zusätzlicher Bedarf" herunter und schicken dies ausgefüllt an das Sachgebiet. Klicken sie auf das nebenstehende Formular.