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Gemäß § 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist der Landkreis für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung zuständig. Gleichzeitig sind die Landkreise in der Regel auch zuständige Dienststelle für den vorbeugenden Brandschutz.
Damit ergeben sich zwei Hauptaufgabenbereiche, der vorbeugende Brandschutz und der abwehrende Brandschutz.
Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes sind insbesondere die Durchführung der Brandverhütungsschauen in baulichen Anlagen mit besonderer Gefährdung sowie die Beteiligung im bauaufsichtlichen Verfahren angesiedelt.
Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes werden alle Aufgaben hinsichtlich der Unterstützung der Träger des Brandschutzes und ihrer Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen. Besondere Schwerpunkte dabei bilden die weitergehende Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Erarbeitung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen für die überörtliche Gefahrenabwehr.
Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz
Herr Sebastian Lehmann
Telefon: 035753 / 697111
Telefax: 035753 / 697119
Mail: brandschutzosl-online.de
Sachbearbeiter abwehrender Brandschutz
Herr Lukas Greve
Telefon: 035753 / 697140
Telefax: 035753 / 697119
Mail: lukas-greveosl-online.de