02. März 2018 / 09:03
Autor:  Uwe Hegewald

Mit 65 Feuerwehr-Jahren noch kein altes Eisen

Ortswehren machen sich dafür stark, dass Kameraden Dienstmütze nicht an den Nagel hängen müssen.

Ditmar Nauert aus Wormlage fühlt sich aufs Abstellgleis geschoben. Mit Erreichen des 65. Geburtstages wird er das Heulen der Sirenen noch vernehmen, sich aber nicht mehr aufgefordert sehen, ins Feuerwehrdepot zu eilen. „Schade eigentlich. Als Rentner bin ich doch fast rund um die Uhr einsatzbereit und einer der Ersten am Gerätehaus“, hadert er mit der Situation. Und es kommt noch schlimmer: Von Berufswegen hat Ditmar Nauert über Jahrzehnte PS-starke Traktoren und Laster über Straßen, Feld und Flur gesteuert, in brenzligen Fällen auch Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr. Für den langjährigen Ortswehrführer von Wormlage ist damit an seinem 65. Geburtstag im Februar 2019 aber Schluss. „Nach dem brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz endet der aktive Dienst mit vollendetem 65. Lebensjahr“, bestätigt Manfred Mrose. Der scheidende Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz (KFV-OSL) bedauert den aktuellen Status, an dem auch aus seiner Sicht dringend nachjustiert werden müsse. „Das Austrittsalter war auch Thema einer zurückliegenden Präsidialsitzung. Aufgrund der demografischen Entwicklung in den Reihen unserer freiwilligen Feuerwehren zeigt sich diesbezüglich Handlungsbedarf“, so Mrose. Eine entsprechende Verankerung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sei überfällig. Klartext: Wer sich gesundheitlich fit fühlt, dürfe mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ab dem 65. Lebensjahr weitermachen. Feuerwehrleute, die sich ans Steuer von Einsatzfahrzeugen setzen wollen, benötigen zusätzlich den Nachweis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge-Untersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Dieter Ernst, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Brandenburg (zugleich Feuerwehr-Unfallkasse), weiß um die Bestrebungen des Landesfeuerwehrverbandes. „In dieser Angelegenheit diskutieren wir schon seit einigen Jahren. Solange uns aber vom Gesetzgeber keine neuen Handhabungen vorgegeben werden, halten wir uns an die vorgeschriebenen, gesetzlichen Vorgaben“, bemerkt er. In den hiesigen Ortswehren wird eine baldige Entscheidung zum Austrittsalter herbeigesehnt. So informierte Altdöberns Ortswehrführer Robert Abt seine Einsatztruppe darüber, dass es landesseitig Bestrebungen gibt, die Altersgrenze zu kippen und eine funktionale, variable Verwendungsgrenze festzulegen. „So richtig glaube ich da aber noch nicht dran“, ließ er im Rahmen der Jahreshauptversammlung anklingen. Am Beispiel des Kameraden und ehemaligen Ortswehrführers Detlef Gelfort macht er die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzesvorlage deutlich. „Im Mai verlässt uns Detlef Gelfort in Richtung Alters- und Ehrenabteilung und steht uns so für Einsätze nicht mehr zur Verfügung“, beklagt Abt den Verlust eines technisch versierten, einsatzerfahrenen und körperlich fitten Kameraden. Wie Werner Siegwart Schippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg, mitteilt, gebe es berechtigte Hoffnungen, dass die Feuerwehrleute im Land ihre Dienstmütze nicht zwingend mit 65 Jahren an den Nagel hängen müssen. „Eine Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist in Arbeit. Wir gehen von einem Inkrafttreten im kommenden Jahr aus“, so Schippel auf der zurückliegenden Jahreshauptversammlung in Vetschau. Quelle: lr-online.de

Foto: U. Hegewald